Das Transportrecht umfasst die Regelungen über den Transport von Gütern. Es ist ein Teilgebiet des Handelsrechts.

Es befasst sich mit der Beziehung zwischen dem Versender eines Gutes und dem Spediteur (bzw. Frachtführer). Hier spielt es immer eine große Rolle, ob das nationale Transportrecht Anwendung findet oder bei Gütern, die ins Ausland transportiert werden, das internationale Transportrecht gilt. Bei dem internationalen Transportrecht bestimmt die Art des Transportes die anzuwendenden Bestimmungen. Wird die Ware ins Ausland per LKW geliefert, greifen die Regelungen nach CMR (franz. Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route), erfolgt der Transport per Eisenbahn, greifen die Regelungen nach CIM/Cotif (franz. Cotif = Convention relative aux transports internationaux ferroviaires). Wird die Ware jedoch per Flug exportiert, findet das Warschauer Abkommen seine Anwendung.

Oft gestellte Fragen zum Transportrecht:

  • Wie soll man sich bei einer Transportstörung verhalten?
  • Wer trägt die Haftung für beschädigte Ware?
  • Was sind die allgemeinen Bedingungen?
  • Wonach ist die Haftungsbegrenzung gestellt?
  • Wer trägt den Verspätungsschaden, wenn die Ware verspätet geliefert wurde?
  • Wann verjähren meine Ansprüche?