Die Rechtsquellen des Urheberrechts befinden sich im Urheberrechtsgesetz (UrhG), im Verlagsgesetz (VerlG) und im Wahrnehmungsgesetz (WahrnG). Das Urheberecht schützt alle persönlichen geistigen Schöpfungen wie Kunstwerke, Filme, Musikstücke, Bücher und Computerprogramme. Der Urheber eines Werkes hat das Nutzungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrecht an seinem Werk.

Vier Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Werk unter das Urheberrecht fällt.

  • Persönliche Schöpfung
  • Geistigen Gehalt
  • Gewisse Formgestaltung
  • Individualität

Es gibt viele verschiedene Werkarten wie zum Beispiel:

  • Sprachwerk
  • Choreographie
  • Musikwerke
  • Filmwerke
  • Lichtbildwerke
  • Baukunst
  • u.a.

Wer ist Miturheber?

Miturheber ist nach § 8 UrhG derjenige, der das Werk mit geistiger Schöpfung mit geschaffen oder erschaffen hat. Ideen zu einem Werk, welches noch keine Gestalt angenommen hat, werden nicht mitgezählt.

Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht:

  • Muss man den Urheber immer nennen?
  • Können Urheberrechte verlängert werden?
  • Ist das Urheberrecht übertragbar?
  • Welche rechtlichen Folgen hat eine Urheberrechtverletzung?