Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die Regelungen, die auf gewerblichen Gebieten das geistige Schaffen schützen.

Der gewerbliche Rechtsschutz befasst sich mit den sogenannten Immaterialgütern. Es werden verschiedene Leistungen unterschieden. Darunter fallen die technischen Schutzrechte. Diese schützen den Eigentum durch Patente oder Gebrauchsmuster. Durch Eintragungen der Geschmackmuster werden die Leistungen auf dem künstlerischen oder ästhetischen Gebiet geschützt. Das private geistige Eigentum, welches nicht gewerblich entstand, wird durch das Urheberrecht geschützt.

Patente: Das Patent überträgt dem Erfinder ein exklusives Recht an der Erfindung, allerdings zeitlich befristet. Nach § 16 PatG beträgt die Schutzdauer 20 Jahre. Das Patent gibt dem Erfinder ein ausschließliches Recht der Nutzung. Es steht ihm frei, Lizenzen für eine beschränkte Nutzung zur Verfügung zu stellen. Sollten Dritte das Produkt nutzen oder weiterentwickeln ohne eine gültige Lizenz erworben zu haben, bestehen Schadensersatzansprüche seitens Erfinder.

Natürlich möchten Unternehmen ihre Produkte und Marken schützen, damit andere Wettbewerber diese nicht verwenden. Den Schutz erhalten die Unternehmen durch die Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Zudem kann bei der Anmeldung entschieden werden, ob die Marke national oder international geschützt werden soll. Da die Anmeldung eine gewissen Zeit in Anspruch nimmt, können wir Ihnen als Anwälte in Paderborn gerne dabei helfen und Sie hilfreich dabei unterstützen, damit alles richtig verläuft.

Oft gestellte Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz:

  • Wie genau ist es mit den Rechten einer Arbeitnehmererfindung geregelt?
  • Was ist ein Löschungsverfahren?
  • Was ist das Bearbeitungsrecht und wer hat Anspruch darauf?
  • Wann greift das Arbeitnehmererfindungsgesetz?