Jeder Steuerzahler macht einmal im Jahr seine Steuererklärung um bestenfalls einen Teil seiner, im vergangen Jahr entstandenen Kosten, zurückzuerhalten. Das Steuerrecht ist ein ziemlich großes Rechtsgebiet in dem ständig Änderungen vorgenommen werden. Das Gesetz an sich wird generell aus Artikel 105 Grundgesetz abgeleitet, welches das Recht darstellt, Gesetze über Steuern zu erlassen.

Das Steuerrecht ist aufgeteilt in

  • das allgemeine Steuerrecht, wo drunter das Bewertungsgesetz und die Abgabenordnung zu verstehen ist
  • das besondere Steuerrecht, da drunter zählt das Einkommenssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Körperschaftssteuergesetz, Gewerbesteuergesetz und weitere.

Die finanziellen Abgaben der Bürger (Steuern, Beiträge, Gebühren) werden vom Staat dafür genutzt, um Straßen zu bauen und diese zu erneuern, in Forschung und Bildung zu investieren, für soziale Absicherungen und für die Verteidigung des Staates. Die Landesverwaltungsbehörde und die Bundesfinanzbehörde verwalten die Steuern.

Wer ist unbeschränkt und wer beschränkt steuerpflichtig?

  • Unbeschränkt steuerpflichtig ist nach § 1 Abs. I EstG „Alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben“. Hier wird das komplette Welteinkommen gezählt.
  • Beschränkt steuerpflichtig sind „grundsätzlich alle natürlichen Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt, aber inländische Einkünfte haben“ nach § 1 IV EStG, allerdings nur mit dem inländischen Einkünften im Sinne des § 49 EStG.

Oft gestellte Fragen im Steuerrecht:

  • Welches Steuerrecht gilt, wenn ich im Ausland lebe, aber in Deutschland arbeite?
  • Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
  • In wie fern ändern sich meine Steuerabgaben, wenn ich heirate?
  • Was fällt alles unter Werbungkosten?
  • Was fällt alles unter das Welteinkommen?