Das Agrarrecht befasst sich mit dem Recht der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und der Jagd.
Bis zum 18. Jahrhundert sprach man vom Bauernrecht, erst seit 1928 wurde das Rechtsgebiet in „Agrarrecht“ umbenannt.

Das Agrarrecht beschäftigt sich mit folgenden Themengebieten:

  • dem Umweltrecht
  • einem Teil des Zivilrechts (Landpachtrecht)
  • dem Tierschutz, wo drunter auch das Tierzuchtrecht (TierZG) und das Tierseuchenrecht (TierSG) fällt
  • dem Naturrecht
  • dem Pflanzenrecht
  • dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)
  • und Weiteren

Von der Bundesrechtsanwaltskammer wurde der Fachanwalt für Agrarrecht festgelegt. Um als Anwalt im Agrarrecht tätig sein zu können, sind (nach § 14m Fachanwaltsordnung) fachliche Kenntnisse eine Voraussetzung. Es müssen einige bearbeitete Agrarfälle vorgewiesen werden sowie das erfolgreiche Absolvieren eines Fachanwalts-Lehrgangs.

Oft gestellte Fragen zum Agrarrecht:

  • Wie erstellt man einen Landkaufvertrag?
  • Was muss bei einem Pachtvertrag beachtet werden?
  • Wann hat man einen Anspruch auf ein Vorkaufsrecht?
  • Wann hat man einen Anspruch auf Cross Compliance?
  • Wie kann man gegen einen Bescheid vorgehen?