Die Veröffentlichung von Medien jeglicher Art wird durch das Medienrecht geregelt. Medien bedeuten an sich, die Wiedergabe und Verbreitung geistiger Inhalte zur Befriedigung kultureller Bedürfnisse im weitesten Sinn.
Das Medienrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern ergibt sich aus medienrelevanten Rechtssätzen wie das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Telemediengesetz, die Presse- und Rundfunkgesetze, das Urheberrechtsgesetz sowie den Rechtsprechungen der Gerichte.Vor allem im Artikel 5 des Grundgesetzes wird der verfassungsrechtliche Rahmen des Presse- und Rundfunkrechts vorgeben:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung der Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Die Zweige des Medienrechts entsprechen den Arten der Medien, die vorhanden sind.
Presserecht
Das Presserecht beruht auf den Pressegesetzen der Länder. Hier werden unter anderem Dinge wie die Impressumspflicht, die Verantwortung für den Inhalt von Beiträgen oder das Recht auf Gegendarstellung geregelt.
Rundfunkrecht
Die rechtlichen Belange des Rundfunks werden durch Staatsverträge der Länder miteinander bundesweit harmonisiert. Grundsätzlich liegt die Medienhoheit in Deutschland nämlich bei den Ländern, so dass bundeseinheitliche Regelungen auf diese Weise zustande kommen müssen.
Verlagsrecht
Das Verlagsrecht wird von dem Verlagsgesetz bestimmt und beruht letztendlich auf dem Urheberrecht der Autoren. Für die Künstler ist das Medienrecht ein wichtiger Bestandteil, da das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) wichtige Gesetze für Maler, Musiker, Fotografen und Filmemacher darstellen. Sie beinhalten die Rechte der Künstler an ihren Werken und gegenüber denen, welche diese für sie veräußern.
„Die Medien sind die mächtigste Einrichtung auf der Erde. Sie haben die Macht Unschuldige schuldig und Schuldige unschuldig zu machen – und das ist Macht, weil sie den Verstand der Masse kontrollieren.“
Malcolm X