Das Medizinrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen eines Patienten und eines Arztes, sowie der Medizinern untereinander.

Folgende Rechtsgebiete fallen unter das Medizinrecht:

  • Arzthaftungsrecht
  • Arztrecht
  • Pharmarecht
  • Apothekenrecht
  • Krankenhausrecht
  • Arzt- und Medizinstrafrecht

Ärzten passieren Fehler häufiger als man zu glauben wagt. Bei einem Arzttermin kann es zu Behandlungsfehlern kommen, es kann eine fehlerhafte Diagnose gestellt werden oder Sie werden nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. All dies kann schlimme Folgen haben. Aber was tun, wenn man das Gefühl hat, dass man keine vernünftige Behandlung erhalten hat? Im Medizinrechtrecht werden die Behandlungsgrundsätze der Ärzte deutlich festgelegt. Es werden Grundsätze festgelegt wie die Aufklärungspflicht zu verlaufen hat, wie umfangreich die Schweigepflicht ist und wie eine Praxisvertretung zu erfolgen hat.

Von der Bundesrechtsanwaltskammer wurde 2003 der Fachanwalt für Medizinrecht eingeführt. Um diesen Titel tragen zu können, muss der Anwalt seine Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des Medizinrechts nachweisen.

Häufig gestellte Fragen im Medizinrecht:

  • Was fällt unter einen Behandlungsfehler?
  • Wer trägt die Beweislast?
  • Welche Rechte habe ich als Patient?
  • Wie wird die Honorierung bei Privatrechtpatienten geregelt?
  • Wann verjähren meine Ansprüche gegenüber des Arztes?
„Seien Sie vorsichtig mit Gesundheitsbüchern – Sie könnten an einem Druckfehler sterben“ - Mark Twain