Was früher noch als Computerrecht, Internetrecht, EDV-Recht, Softwarenrecht oder Multimediarecht bekannt war, ist heute nun das Informationstechnologierecht.

Es setzt sich aus vielen unterschiedlichen Gebieten zusammen. Das IT-Recht findet seine wichtigsten Rechtsquellen im Bürgerlichen Gesetzbuch, Strafgesetzbuch, Bundesdatenschutzgesetz, Markengesetz, Telekommunikationsgesetz und im Telemediengesetz. Es finden ständig Änderungen um Neuerungen in diesem Bereich statt, da es noch ein „wachsendes Rechtsgebiet“ ist.

Von der Bundesrechtsanwaltskammer wurde 2006 der Fachanwalt für Informationstechnologierecht eingeführt.

Es gibt viele Sachen, die bei einer Webseite im Internet beachtet werden müssen. Angefangen bei der Impressumspflicht, der Widerrufsbelehrung eines Online-Shops bis hin zum Markenrecht, welches geschützt werden muss. Bei einer Missachtung der gesetzlichen Vorschriften, kann man mit einer Abmahnung, einer Unterlassungserklärung, einem Schadenersatz oder sogar härteren Maßnahmen rechnen.

Im Informationstechnologierecht werden folgende Bereiche behandelt:

  • Vertragsrecht (Verträge über Hardware, Software und Dienstleistungen)
  • Elektronischer Geschäftsverkehr und Handel „E-Commerce“ (Verbraucherverträge und Verträge zwischen Unternehmen, die über elektronischen Medien abgeschlossen werden)
  • Datenschutzrecht
  • Domainrecht

Oft gestellte Fragen im Informationstechnologierecht:

  • Wie kann ich Ansprüche auf einen Domain geltend machen?
  • Was muss bei der Erstellung eines IT-Vertrages beachtet werden?
  • Wie hoch kann der Schadensersatzanspruch bei einem Verstoß werden?
  • Wann ist es sinnvoll eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben?
  • Eine fachkompetente Beratung zum IT-Recht finden Sie immer bei einem spezialisierten Anwalt.