Die meisten Menschen sind der Ansicht, dass es sich beim Strafrecht nur um die ganz großen Verbrechen wie Mord handelt. Allerdings umfasst das Strafrecht Verordnungen, bei dem Straftäter gegen die Richtlinien eines Staates verstoßen. Dies kann ebenso Urkundenfälschung, Diebstahl oder Beleidigung sein.

Das Strafrecht wird im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, welches in zwei Teilen aufgeteilt ist. Den allgemeinen Teil und den besonderen Teil. Das formelle Strafrecht befasst sich mit dem Ablauf eines Strafverfahrens (GVG, StPO, JGG, StVollzG), während das materielle Strafrecht die Rechtsfolge einer Straftat umschließt (StGB, BDSG WStG, AWG, BtMG, WaffG und weitere). Das Jungendstrafrecht in ein Sonderrecht für heranwachsende Straftäter.

In diesem Rechtsgebiet geht es um die Straftat, die geschehen ist. Man teilt diese in drei Kategorien auf

  • den Tatbestand
  • die Rechtswidrigkeit
  • die Schuld

Die Ziele des Staates sind:

  • potenzielle Täter abzuschrecken (Generalprävention)
  • einen erzieherischen Effekt zu erzielen (Spezialprävention)
  • die Tat zu bestrafen (Repression)

Da es im Strafrecht oft um sehr hohe Geldstrafen oder sogar um langjährige Freiheitsstrafen geht, ist es immer vernünftig sich von einem Anwalt beraten zulassen, bevor man Aussagen tätigt.

Oft aufkommende Fragen im Strafrecht:

  • Was ist eine Untersuchungshaft?
  • Wie wird eine Strafanzeige gestellt?
  • Was sind mögliche Strafen, die verhängt werden können?
  • Wann ist man verpflichtet sich zu einer Straftat zu äußern?
  • Was ist der Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich?